Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten

ab 23.04.2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber im Bereich Software-Entwicklung, Webentwicklung, Individualprogrammierung, technische Beratung, Wartung, Support, digitale Dienstleistungen sowie damit zusammenhängende Nebenleistungen.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, Unternehmer zu sein.

1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

1.4 Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot, in der Leistungsbeschreibung, im Pflichtenheft oder in einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung festgelegten Leistungen.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung. Präsentationen, Beschreibungen, Testzugänge, Referenzen oder Angaben auf Websites dienen nur der allgemeinen Beschreibung und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise durch Dritte, freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen vornehmen zu lassen.

2.4 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine Umsatzsteigerung, Gewinnerhöhung, Reichweitensteigerung, Lead-Anzahl, Conversion-Rate, Suchmaschinenplatzierung oder sonstige betriebswirtschaftliche Ergebnisse geschuldet.

2.5 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt, wird keine dauerhafte oder zukünftige Kompatibilität mit Drittsoftware, APIs, Browsern, Betriebssystemen, Plugins, Themes, App-Stores, Hosting- oder Cloud-Umgebungen geschuldet.

2.6 Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit, Wiederherstellungszeit oder ein bestimmtes Service-Level wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich in einem gesonderten SLA vereinbart wurde.

3. Angebote und Vertragsabschluss

3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, durch Auftragsbestätigung, durch Beginn der Leistungserbringung oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande.

3.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber hat alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Spezifikationen, Zugänge, Testdaten, Systeme, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und richtig bereitzustellen.

4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Anforderungen, Änderungswünsche, Fehlerbeschreibungen und Freigaben in nachvollziehbarer und prüfbarer Form mitzuteilen.

4.3 Verzögerungen, Fehler, Mehrkosten oder Mehraufwand, die aus verspäteter, unrichtiger, unvollständiger oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zulasten des Auftraggebers. Vereinbarte Fristen verlängern sich in einem solchen Fall angemessen.

4.4 Sofern Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung des Auftragnehmers vereinbart wurde, ist ausschließlich der Auftraggeber für die ordnungsgemäße, regelmäßige und vollständige Sicherung seiner Daten, Systeme und Inhalte verantwortlich.

4.5 Der Auftraggeber hat vor Produktivsetzung sowie vor jedem Eingriff in seine Systeme eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung durchzuführen.

5. Termine und Leistungserbringung

5.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

5.2 Die Einhaltung von Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.

5.3 Gerät der Auftraggeber mit Mitwirkungspflichten in Verzug, verschieben sich vereinbarte Termine und Fristen jedenfalls um die Dauer des Verzugs zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.

5.4 Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

6. Change Requests / Leistungsänderungen

6.1 Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

6.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche ohne gesonderte Vereinbarung umzusetzen.

6.3 Zusätzlicher Aufwand infolge von Änderungswünschen wird nach tatsächlichem Aufwand oder nach gesondertem Angebot verrechnet.

6.4 Änderungswünsche können Auswirkungen auf Preise, Fristen, Ressourcen, technische Architektur und bereits vereinbarte Liefertermine haben.

7. Abnahme

7.1 Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung bzw. Bereitstellung der Leistung schriftlich an.

7.2 Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich, spätestens jedoch binnen 10 Werktagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige anhand der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung zu prüfen und entweder schriftlich abzunehmen oder schriftlich konkret beschriebene, wesentliche Mängel zu rügen.

7.3 Unterbleibt innerhalb dieser Frist eine schriftliche und nachvollziehbare Rüge wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.

7.4 Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.

7.5 Die Inbetriebnahme, Produktivsetzung oder Nutzung im Echtbetrieb der Leistung oder von Teilen davon gilt jedenfalls als Abnahme.

7.6 Nach Behebung rechtzeitig gerügter, wesentlicher Mängel ist der Auftraggeber verpflichtet, die betroffenen Leistungsteile binnen 5 Werktagen erneut zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rüge weiterer wesentlicher Mängel, gilt auch dieser Leistungsteil als abgenommen.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

8.1 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

8.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

8.3 Bei Teilabrechnungen oder laufenden Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen periodisch oder nach Leistungsfortschritt abzurechnen.

8.4 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß Unternehmensgesetzbuch. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.

8.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Mängel oder Gegenforderungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung wurde rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer ausdrücklich anerkannt.

8.6 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, sofern eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde oder die Aussetzung sachlich gerechtfertigt ist.

9. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

9.1 Sämtliche Urheberrechte, Markenrechte, Kennzeichenrechte, Know-how-Rechte und sonstigen Immaterialgüterrechte an vom Auftragnehmer geschaffenen Leistungen verbleiben beim Auftragnehmer, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

9.2 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht in dem vertraglich vereinbarten Umfang.

9.3 Mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung umfasst das Nutzungsrecht nur den eigenen Geschäftsbetrieb des Auftraggebers und nur den vertraglich vorausgesetzten Zweck.

9.4 Der Auftraggeber ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht berechtigt, Leistungen zu bearbeiten, zu vervielfältigen, Dritten zu überlassen, zu veröffentlichen, zu lizenzieren oder außerhalb des vereinbarten Zwecks zu verwenden, sofern dies nicht zwingend gesetzlich zulässig ist.

9.5 Allgemeine Konzepte, Methoden, Libraries, Frameworks, Snippets, Tools, Vorlagen, Routinen, Entwicklungsansätze und wiederverwendbare Bestandteile verbleiben jedenfalls beim Auftragnehmer, auch wenn sie im Rahmen eines konkreten Projekts verwendet wurden.

10. Gewährleistung

10.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit den nachstehenden Modifikationen, soweit im B2B-Bereich rechtlich zulässig.

10.2 Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen ab Erkennbarkeit, schriftlich und nachvollziehbar zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

10.3 Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht auf Verbesserung oder Austausch nach eigener Wahl innerhalb angemessener Frist.

10.4 Ein unwesentlicher Mangel begründet weder das Recht auf Verweigerung der Abnahme noch auf Rücktritt.

10.5 Keine Mängel liegen insbesondere vor bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei Beeinträchtigungen durch ungeeignete Einsatzbedingungen, Fehlbedienung, Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, Änderungen an Systemumgebungen, fehlender Wartung, inkompatiblen Drittkomponenten oder Nutzung außerhalb der vereinbarten Systemvoraussetzungen.

11. Haftung

11.1 Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Auftragnehmer für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

11.2 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, entgangene Umsätze, Umsatzeinbußen, ausgebliebene Einsparungen, Kosten der Betriebsunterbrechung, Produktionsausfälle, Finanzierungskosten, Verlust von Daten, Kosten der Datenwiederherstellung, Reputationsschäden sowie Ansprüche Dritter.

11.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Auftragnehmers je Schadensfall und insgesamt mit der Höhe des Nettoauftragswertes beschränkt. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Haftung mit der vom Auftraggeber in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des schadensauslösenden Ereignisses tatsächlich bezahlten Nettovergütung beschränkt.

11.4 Eine Haftung ist ausgeschlossen für Schäden, die beruhen auf:

  1. vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten, Daten, Spezifikationen oder Weisungen,
  2. Änderungen oder Eingriffen durch den Auftraggeber oder Dritte,
  3. nicht vom Auftragnehmer betriebenen Drittleistungen, insbesondere Hosting-, Cloud-, Domain-, E-Mail-, Telekommunikations- oder API-Diensten,
  4. höherer Gewalt,
  5. unsachgemäßer Nutzung durch den Auftraggeber,
  6. Sicherheitsvorfällen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers,
  7. unterlassener Datensicherung durch den Auftraggeber.

11.5 Sofern Datensicherung nicht ausdrücklich Vertragsinhalt ist, haftet der Auftragnehmer nicht für Datenverlust und nicht für den Aufwand der Wiederherstellung verlorener Daten.

11.6 Soweit gesetzlich zulässig, sind Schadenersatzansprüche binnen 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.

12. Subunternehmer, Fremdleistungen und Drittanbieter

12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung Dritter, freier Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstiger Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

12.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise auf Dritte auszulagern, soweit dadurch keine ausdrücklich schriftlich zugesicherten wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.

12.3 Soweit Leistungen auf Vorleistungen, Infrastrukturen oder Diensten Dritter beruhen, insbesondere Hosting, Domains, Lizenzen, APIs, Zahlungsdienste, E-Mail-Dienste, Cloud-Dienste, Rechenzentren, Plugins, externe Software oder Plattformen, gelten ergänzend deren jeweilige Bedingungen.

12.4 Der Auftragnehmer schuldet nicht die dauerhafte Verfügbarkeit, Unveränderlichkeit oder Fehlerfreiheit von Drittleistungen.

12.5 Mehrkosten, Anpassungsaufwand, Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von Änderungen, Abschaltungen, Einschränkungen, Leistungsstörungen, Sicherheitsvorfällen, Insolvenz oder sonstigen Fehlfunktionen von Drittleistungen gehen nicht zulasten des Auftragnehmers, sofern diese Umstände nicht von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

12.6 Werden bestimmte Drittanbieter, Tools, Komponenten, Plattformen, Hoster, Schnittstellen oder sonstige Zulieferer vom Auftraggeber vorgegeben, empfohlen, beigestellt oder gegen die Empfehlung des Auftragnehmers verlangt, beschränkt sich die Verantwortung des Auftragnehmers insoweit auf die ordnungsgemäße Einbindung nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Für Leistung, Verfügbarkeit, Rechtskonformität, Sicherheit, Lizenzlage und Bestand solcher vom Auftraggeber vorgegebenen oder beigestellten Drittleistungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern ihn kein eigenes Verschulden trifft.

12.7 Subunternehmer, freie Mitarbeiter und sonstige eingesetzte Dritte des Auftragnehmers sind ohne ausdrückliche schriftliche Vollmacht des Auftragnehmers nicht berechtigt, gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, Leistungsänderungen zu vereinbaren, Abnahmen entgegenzunehmen, Gewährleistungszusagen zu machen oder Preisänderungen zu bestätigen.

12.8 Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und vom Auftragnehmer eingesetzten Subunternehmern oder sonstigen Dritten wird durch deren Einsatz nicht begründet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

12.9 Soweit die Bearbeitung von Störungen, Mängeln oder Änderungen Mitwirkungshandlungen oder Leistungen Dritter erfordert, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers stehen, verlängern sich Fristen angemessen. Ein daraus entstehender Zusatzaufwand des Auftragnehmers ist gesondert zu vergüten.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

13.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

13.3 Sofern der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung erforderlichenfalls eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab.

13.4 Der Auftraggeber bleibt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten.

14. Referenznennung

14.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Verwendung von Firma, Logo und einer kurzen allgemeinen Projektbeschreibung als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.

14.2 Geheimhaltungsverpflichtungen und berechtigte Interessen des Auftraggebers werden dabei angemessen berücksichtigt.

15. Vertragsdauer und Kündigung

15.1 Einmalige Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und vollständiger Abwicklung.

15.2 Laufende Verträge, insbesondere Wartungs-, Support-, Hosting- oder Betreuungsverträge, werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und können mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

15.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15.4 Im Fall einer berechtigten vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftragnehmer sind bereits erbrachte Leistungen sowie bereits angefallener Aufwand jedenfalls zu vergüten.

16. Höhere Gewalt

16.1 Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Krieg, Streik, Pandemien, Naturereignisse, Energiemangel, Ausfälle von Telekommunikationsverbindungen, Rechenzentren, Cloud-Infrastrukturen oder behördliche Maßnahmen, befreien den Auftragnehmer für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von den Leistungspflichten.

16.2 Fristen verlängern sich in angemessenem Umfang entsprechend der Dauer der Behinderung einschließlich einer angemessenen Wiederanlauffrist.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

17.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.3 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers ausschließlich zuständig, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

17.5 Rechtserhebliche Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Schriftform, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. E-Mail genügt der Schriftform, sofern nichts anderes vereinbart wurde.